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E-Zigaretten sind weder von ihrer Funktion noch ihrer Aufmachung her ein Arzneimittel, sondern ein Produkt zur Schadensminderung

https://doi.org/10.1016/j.drugpo.2014.03.003

Wir bewerten die rechtliche und wissenschaftliche Grundlage für die Forderung, dass elektronische Zigaretten als Arzneimittel reguliert werden sollten. Wir kommen zu dem Schluss, dass sie weder von der Funktion noch notwendigerweise von der Aufmachung her ein Arzneimittel sind. Der Hauptgrund für ihre Existenz ist, dass sie ein Produkt zur Schadensminimierung sind, bei dem die Vorliebe für und/oder die Abhängigkeit von Nikotin aufrechterhalten wird, und dass die Verwendung als Ersatz für das Rauchen und nicht als Produkt zur Raucherentwöhnung angenommen wird. In Wirklichkeit werden sie als Konsumgüter verwendet, die dem Benutzer Vergnügen bereiten. Sie werden nicht zur Behandlung der Nikotinsucht oder einer anderen Krankheit verwendet, sondern um den weiteren Konsum von Nikotin zu ermöglichen. Ihr Gebrauch wird von jedem Verbraucher individuell angepasst, je nachdem, was er als angenehm und zufriedenstellend empfindet.

https://doi.org/10.1016/j.drugpo.2014.03.003

Farsalinos KE, Stimson GV. Is there any legal and scientific basis for classifying electronic cigarettes as medications?. Int J Drug Policy. 2014;25(3):340-345. doi:10.1016/j.drugpo.2014.03.003